FAQ & Taxianforderung
Oft gestellte Fragen
Aktuelle Corona-Regeln:
- Die Maske ist keine Pflicht, wenn Sie es wünschen, tragen wir gerne eine
- Wir lüften die Fahrzeuge nach jeder Fahrt
Allgemeine Fragen:
Sie benötigen ein Großraumtaxi oder eine längere Fahrstrecke dann bestellen Sie am Besten so früh wie möglich. Wir bemühen uns natürlich auch auf kurzfristige Bestellungen zu reagieren.
Gerne können Sie uns anrufen unter der Nummer 0176 – 71 66 03 99 oder Sie schreiben uns eine E-Mail unter info@taxi-finsterwalder.de (dazu benötigen wir eine Reservierung, die mindestens 2 Tage später erfolgen soll)
Bitte haben Sie Verständnis, dass Anfragen über „Whats-App“ nicht berücksichtigt werden können.
Vor Fahrtantritt
Ärztliche Verordnung
Vor Antritt der Krankenfahrt den behandelnden Arzt (in der Regel Ihrem Hausarzt) mitteilen, wann Sie zu einem Facharzt, Therapeuten oder in eine Fachklinik usw. gefahren werden wollen. Ihr Arzt entscheidet, ob ein zwingender, medizinischer Grund für die Fahrt vorliegt und ob Sie berechtigt sind, diese Fahrten erstattet zu bekommen. Zuletzt muss die Krankenkasse jedoch die Kosten genehmigen.
Die Fahrtkosten werden nur für Behandlungen übernommen, die von der Kasse bezahlt werden. Zum Beispiel werden Fahrten zu einem Heilpraktiker, dessen Behandlung Sie privat bezahlen, nicht übernommen, da die Behandlung an sich schon keine Kassenleistung darstellt.
Einreichung bei der Krankenkasse
Die ärztliche Verordnung ist vor Inanspruchnahme der Fahrt bei Ihrer Krankenkasse einzureichen. Sobald die Krankenkasse die Fahrtkosten genehmigt hat, können Sie mit der genehmigten Verordnung ein Taxi in unserem Unternehmen bestellen.
Diese TTO besagt, dass ein Festpreis vereinbart werden kann, wenn sich die Fahrt über einen Radius von über 50 Kilometern erstreckt und sich nicht im Pflichtfahrgebiet befindet.
Pflichtfahrgebiete sind die Landkreise:
- Weilheim-Schongau, Garmisch-Partenkirchen, Bad Tölz / Wolfratshausen, Starnberg, Landsberg am Lech und das Ostallgäu
Alle Fahrten im Pflichtfahrgebiet sind an die TTO fest gebunden.
TTO für den Landkreis Weilheim – Schongau
TTO für den Landkreis Garmisch-Partenkirchen
Festpreise sind z.B. die Fahrten zu den Flughäfen.
Festpreise bitte immer vor der Fahrt beim Fahrer erfragen oder bereits am Telefon vereinbaren, ansonsten fahren wir immer mit dem geeichten Taxamater.
Es kostet Sie keinen Aufpreis, wenn sich Ihr Flug verspätet.
In solchen Fällen bitten wir Sie darum, uns rechtzeitig telefonisch zu kontaktieren. Wir selbst überprüfen Ihre Flugdaten und fahren entsprechend früher oder später zum Flughafen.
Natürlich kann das mal passieren. Wir bitten nur höflich darum, dem Fahrer rechtzeitig Bescheid zu geben:
- Wir haben in allen Taxen Spucktüten für Sie bereit gestellt, die nur auf Ihren Einsatz warten
Für „Unfälle“ wird es leider teuer!!!
- anschließende Fahrten müssen verschoben werden oder fallen ganz aus – in diesen Fällen berechnen wir die Ausfälle und die Reinigungskosten.
Wir bitten um Verständnis, denn auch Sie wollen in einem sauberen und geruchfreiem Taxi gefahren werden.
Wenn Sie im Besitz einer Verordnung zur Krankenbeförderung sind, sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, eine Zuzahlung zu leisten.
- Jede Fahrt hat eine gesetzliche Zuzahlung von mind. 5,00 € bis max. 10,00 €
- Dazwischen gilt die „10% vom Fahrpreis-Regelung„
- Sind Sie im Besitz eines Zuzahlungsbefreiungsausweises, dann entfällt für Sie die Zuzahlung.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.
Für Fragen stehen wir aber immer telefonisch zur Verfügung.
Der Fahrpreis lässt sich ganz leicht errechnen:
Einschaltpreis 4,50 € zzgl. 2,10 € pro zu fahrender Kilometer ergibt den ungefähren Fahrpreis. Hinzu kämen noch Umleitungen, Verkehrsstau oder langsame Fahrzeuge vor dem Taxi.
Beispiele:
Murnau – Weilheim / ca. 22 Kilometer / 4,70 € + 46,20 € = ca. 50,90 € Fahrpreis
Peißenberg – Peiting Autohaus Resch / ca. 18 km / 4,70 € + 37,80 € = ca. 42,50 € Fahrpreis
Herrsching – Pähl / ca. 12 km / Anfahrt von WM – Pähl 7,5 km = 15,80 € / Einschaltpreis 4,70 € + Fahrstrecke = 25,20 € / Fahrpreis ca. 45,70 €
Weilheim Bahnhof – Tutzing Bahnhof / 17 km / 4,70 € + 35,70 € = ca. 40,40 €
Der Fahrpreis für eine Taxifahrt innerhalb des Pflichtfahrgebietes errechnet sich immer durch das jährlich geeichte Taxameter.
Der Fahrpreis außerhalb des Pflichtfahrgebietes kann gerne vor der Fahrt vereinbart werden.
Sollte kein Fahrpreis vereinbart worden sein, gilt immer die Berechnung des Taxameters.
In allen unseren Fahrzeugen befindet sich eine gültige Taxitarifordnung, die Sie jederzeit einsehen können.
Zusammenfassung der gültigen Taxitarifordnung vom 01.02.2022 für den Landkreis Weilheim-Schongau:
Das Pflichtfahrgebiet umfasst das Gebiet der Landkreise Weilheim-Schongau, Garmisch-Partenkirchen, Bad Tölz – Wolfratshausen, Starnberg, Landsberg und Ostallgäu.
Der Grundpreis beträgt 4,50 €
Der Mindestfahrpreis beträgt 4,70 €
Tarifstufe I: (Kilometerpreis)
Kilometerpreis liegt bei 2,10 €
Tarifstufe II: (Zeitpreis)
Zeitpreis sind 30 € / Stunde
(während der Ausführung des Beförderungsauftrages
bei auftragsbedingten Standzeiten bei verkehrsbedingten
Geschwindigkeiten von weniger als 14,29 km/h)
Kilometerpreis und Zeitpreis werden nach Schalteinheiten von je 0,20 € berechnet.
Anfahrtskosten:
Anfahrten innerhalb der Betriebssitzgemeinde sind frei.
Sofern die Betriebssitzgemeinde bei Bestellfahrten nicht befahren wird, fallen Anfahrtskosten
ab dem Verlassen der Tarifzone I (Ortsschild) an.
Ein Zuschlag von 6 € fällt nur noch bei Bestellung eines
Großraumtaxis bzw. ab der 5. Person an.
Wird ein Taxi ohne Benutzung aus der Bestellung entlassen, so hat der
Besteller den auf dem Fahrpreisanzeiger ausgewiesenen Fahrpreis zu bezahlen.
Die ausführliche Taxitarifordnung vom 01.02.2022 (Landkreis Weilheim-Schongau) finden Sie unter folgendem Link:
https://www.weilheim-schongau.de/buergerservice/formulare-und-merkblaetter/?filter=P
Mit dem Taxi sicher und günstig durch die Nacht. (Landkreis Weilheim-Schongau)
Das Gutschein-Formular ist im Taxi erhältlich und muss vom Anspruchsberechtigten vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden!
!!! Wir sind dabei !!!
Rufen Sie uns unter der 0176 71 66 03 99 an oder schreiben Sie uns (mind. 24 Stunden Vorlauf) eine Mail unter info@taxi-finsterwalder.de
Wir benötigen folgende Angaben:
– Abholtag
– Abholzeit
– Abholanschrift
– Zieladresse
bei Vorlage von Krankenbeförderungsverordnungen zusätzlich:
– Name der Krankenkasse
– Zuzahlungsbefreiungsausweis
– Genehmigung Ihrer Krankenkasse in Schriftform
Hoffentlich bis bald
Gerne stehen wir Ihnen 24 Stunden an 7 Tagen die Woche zur Verfügung, wenn Sie rechtzeitig ein Taxi bei uns bestellen.
Aus personellen Gründen sind wir nicht immer telefonisch erreichbar, aber auf Bestellung immer für Sie da!
So erreichen Sie uns
Wir sind für Sie da und wollen, dass Sie gut ankommen